Konditionen
Konditionen für Psychotherapie
Ihre Ärztin oder ihr Arzt hat eine Anordnung für psychologische Psychotherapie ausgestellt:
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für 2x15 Sitzungen auf ärztliche Anordnung. Beachten Sie die Franchise ihrer Krankenkassenversicherung. Kinder und Jugendliche haben in der Regel keine Franchise zu bezahlen.
Sie verfügen über eine Zusatzversicherung:
Klären sie im Voraus sorgfältig ab, ob sich ihre Zusatzversicherung an den Kosten der psychologischen Psychotherapie beteiligt. Unsere Tarife:
- Psychotherapie einzel: 180 CHF / 50 Min
- Paar- Familien- Gruppentherapien: 220 CHF / 60 Min
Sie verfügen über eine laufende Kostengutsprache der IV für Psychotherapie:
Die IV übernimmt die Kosten der Psychotherapie.
Der Schulpsychologische Dienst ihrer Schulgemeinde hat eine schulisch indizierte Psychotherapie für ihren Sohn / ihre Tochter empfohlen, welche durch die Schulbehörde bewilligt wurde:
Die Schulgemeinde finanziert im Rahmen der Kostengutsprache die Psychotherapie.
Die vereinbarten Konsultationen sind verbindlich. Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen spätestens 24 Stunden vorher verschoben oder abgesagt werden. Andernfalls wird der Termin verrechnet.
Konditionen für psychologische Beratung und Begleitung
Tarife
- 150.- pro Einzelsitzung (50 Minuten)
- 170.- für Paar- und Gruppensitzungen (50 Minuten)
Gruppenangebote: Der Betrag variiert nach Umfang des Angebots. Pro Sitzung werden 120.-/60' verrechnet. Pro Durchführung kommen 240.- für Vor- und Nachgespräche hinzu. Zum Beispiel sind es 960.- total für das Memotraining. Gruppenangebote sind grundsätzlich als Massnahmen für Schulen oder Institutionen gedacht und können von diesen finanziert werden, sofern eine entsprechende Indikation und Empfehlung vorliegt.
Angebote für Schulteams und Organisationen (Schulentwicklung, Prozessüberarbeitung, Beratung und Unterstützung im ISR-Bereich, etc.) vor Ort auf Anfrage.
Beratung kann nicht über die Grundversicherung oder IV abgerechnet werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Kosten im Rahmen der Zusatzversicherung übernommen werden können. Weitere Informationen finden Sie beim Berufsverband FSP unter: https://www.psychologie.ch/psychologische-dienstleistungen-gehoeren-die-zusatzversicherung
Die vereinbarten Konsultationen sind verbindlich. Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen spätestens 24 Stunden vorher verschoben oder abgesagt werden. Andernfalls wird der Termin verrechnet.